|
Heute kennzeichnet fast jeder
Fahrzeughersteller seine werksseitig gelieferten Autoteppiche mit seinem Marken-
oder Typenemblem. Diese Zeichen werden entweder im Siebdruckverfahren mit
Schmelzfarbe beflockt, erhalten ein Metall- oder Kunststoffschild oder eine
hochwertige Bestickung. Marken- und Typenzeichen sind grundsätzlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Werksfreigabe nicht verwendet werden. in vielen Fällen unterliegen selbst Konturzeichnungen dem Markenschutz oder Urheberrecht und dürfen (bei hoher Strafe) auf dem Nachrüstmarkt nicht
angeboten werden.
|