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AUTO-ZUBEHÖR ... ABE ? / TÜV ? PDF Drucken E-Mail

Beim Einkauf von Auto-Zubehör stellt sich immer die Frage, ob dieses eintragungspflichtig ist, d.h. in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.

Als Daumenregel gilt, dass alles eingetragen werden muss, was fest mit dem Fahrzeug verbunden wird und die Fahrzeugeigenschaften verändert, wie z.B.  Fahrwerksteile, Motortuning, Spoiler und Bremsscheiben. Bei beispielsweise Windschotts genügt es, wenn das Material vom TÜV geprüft und damit nachgewiesen bruchfest und splitterfrei ist.

Alle, die es genauer wissen wollen, können sich hierzu die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Strassen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung durchlesen :  StVZO

 
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