Schützen Sie sich vor einem Bußgeld und sich selbst und Ihren Vierbeiner vor Verletzungen : nach §23 StVO " ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden".

Das bedeutet, dass Hund und Katze im Auto ausreichend gesichert sein müssen, z.B. mit einem Gurt am Auto-Sicherheitsgurtschloss oder durch ein stabiles Gitter. Trennnetze allein sind nicht ausreichend. Sicher sind natürlich auch Tier-Transportboxen, bei denen sich aber auch die Verwendung des Sicherheitsgurtes empfiehlt.